AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Restaurantbetrieb, Tischreservierungen, Gruppen, Bankette und Veranstaltungen

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Restaurantleistungen, Tisch- und Gruppenreservierungen sowie die Durchführung von Banketten, Feiern und sonstigen Veranstaltungen durch DOCK & DINE (nachfolgend „Restaurant“).

1.2 Abweichende Bedingungen des Gastes oder Auftraggebers gelten nur, wenn das Restaurant ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen und die jeweilige Reservierungs- oder Veranstaltungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB

2.1 Eine Anfrage des Gastes ist noch keine verbindliche Annahme. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Bestätigung des Restaurants, durch beiderseitige Unterzeichnung einer Veranstaltungsvereinbarung oder durch tatsächliche Bereitstellung beziehungsweise Inanspruchnahme der Leistung zustande.

2.2 Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Gast vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wird, in zumutbarer Weise von ihnen Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung zustimmt. Bei Online-, E-Mail- oder telefonischen Buchungen werden die AGB mit der Bestätigung zugänglich gemacht beziehungsweise verlinkt.

2.3 Änderungen der Personenzahl, Leistungsumfang, Zeiten, Menüfolge und Preise bedürfen der Bestätigung durch das Restaurant. Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.

3. Tischreservierungen, Verspätung und Freigabe

3.1 Tischreservierungen gelten für die bestätigte Personenzahl und Reservierungszeit. Der Gast informiert das Restaurant möglichst frühzeitig über Änderungen oder eine Verspätung.

3.2 Erscheint der Gast nicht innerhalb von 20 Minuten nach der vereinbarten Zeit und ist keine spätere Ankunft abgestimmt, darf das Restaurant den Tisch anderweitig vergeben. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 4.

3.3 Ein bestimmter Tisch, Bereich oder Außenplatz ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Aus betrieblichen, witterungsbedingten oder sicherheitsrelevanten Gründen darf ein gleichwertiger Platz zugewiesen werden.

3.4 Ist in der Reservierungsbestätigung ein Zeitfenster oder eine Aufenthaltsdauer angegeben, gilt die Reservierung für diesen Zeitraum. Nach Ablauf des bestätigten Zeitfensters kann das Restaurant den Tisch erneut vergeben. Eine Verlängerung ist nach vorheriger Anfrage und Verfügbarkeit möglich.

3.5 Ist in der Reservierungsbestätigung keine Aufenthaltsdauer angegeben, wurde keine feste Aufenthaltsdauer vereinbart.

4. Stornierung und Nichterscheinen bei Restaurantreservierungen

4.1 Einzelreservierungen können bis zu dem in der Reservierungsbestätigung genannten Zeitpunkt kostenfrei storniert werden. Ist kein Zeitpunkt vereinbart, bleibt die Stornierung kostenfrei, solange dem Restaurant noch kein ersatzfähiger Schaden entstanden ist.

4.2 Für Gruppenreservierungen kann in der Bestätigung ein Menüpreis, Mindestumsatz, eine Anzahlung oder eine angemessene No-Show-Pauschale vereinbart werden. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung oder Nichterscheinen darf das Restaurant den konkret entstandenen Schaden verlangen; ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe werden angerechnet.

4.3 Soweit eine Pauschale vereinbart wird, bleibt dem Gast ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

5. Veranstaltungen, Bankette und verbindliche Personenzahl

5.1 Grundlage der Veranstaltung sind die Veranstaltungsbestätigung und die darin festgelegten Leistungen, Preise, Räume, Zeiten und Mindestumsätze.

5.2 Die endgültige, verbindliche Personenzahl ist spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitzuteilen. Eine spätere Erhöhung bedarf der Bestätigung des Restaurants. Bei einer Verringerung wird mindestens die zuletzt fristgerecht bestätigte Personenzahl berechnet, soweit die hierfür vorgesehenen Leistungen nicht mehr anderweitig verwertet oder eingesparte Aufwendungen abgezogen werden können.

5.3 Überschreitet die tatsächliche Teilnehmerzahl die bestätigte Zahl, wird die tatsächliche Zahl abgerechnet. Gesetzliche Kapazitäts-, Sicherheits- und Brandschutzgrenzen bleiben unberührt.

5.4 Speisen und Getränke werden grundsätzlich vom Restaurant gestellt. Das Mitbringen eigener Speisen, Getränke oder einer Torte bedarf der vorherigen Zustimmung. Für mitgebrachte und ausgeschenkte Getränke wird ein Korkgeld von 15,00 € je Flasche berechnet. Für die Bereitstellung eines Tellers für mitgebrachte Speisen oder Torten wird ein Tellergeld von 2,50 € je bereitgestelltem Teller berechnet. Die Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung durch das Restaurant.

6. Stornierung von Veranstaltungen und Banketten

6.1 Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Restaurant. Soweit in der Veranstaltungsbestätigung keine individuell ausgehandelte Regelung getroffen wurde, gelten folgende pauschalierte Ersatzbeträge auf den vereinbarten Veranstaltungswert beziehungsweise – falls noch kein Gesamtpreis feststeht – auf den bestätigten Mindestumsatz:

Zugang der Stornierung

Pauschale

bis 30 Kalendertage vor Beginn

kostenfrei

29 bis 15 Kalendertage vor Beginn

30 %

14 bis 8 Kalendertage vor Beginn

50 %

7 bis 3 Kalendertage vor Beginn

70 %

ab 2 Kalendertagen vor Beginn oder Nichterscheinen

90 %

6.2 Die Pauschalen berücksichtigen typischerweise ersparte Aufwendungen. Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.

6.3 Bereits nachweislich angefallene, nicht stornierbare Fremd-, Sonderbeschaffungs-, Dekorations- oder Personalkosten können zusätzlich in tatsächlich entstandener Höhe berechnet werden, soweit sie nicht bereits in der Pauschale enthalten sind. Eine Doppelberechnung ist ausgeschlossen.

7. Veranstaltungszeiten und Verlängerung

7.1 Beginn und Ende der Veranstaltung ergeben sich aus der Bestätigung. Eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Restaurants und vorbehaltlich betrieblicher, behördlicher, arbeitszeitrechtlicher und lärmschutzrechtlicher Vorgaben möglich.

7.2 Für jede über das vereinbarte Ende hinausgehende angefangene Stunde werden 150,00 € einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer als zusätzliches Entgelt berechnet. Die Verlängerungsstunde beginnt mit Ablauf der vereinbarten Veranstaltungszeit. Zusätzlich tatsächlich bestellte Speisen, Getränke, Fremdleistungen oder außergewöhnliche Personalkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vorher vereinbart oder vom Auftraggeber veranlasst wurde.

7.3 Die Berechnung der Verlängerung begründet keinen Anspruch auf Fortsetzung der Veranstaltung. Das Restaurant darf die Veranstaltung insbesondere bei behördlichen Vorgaben, Sicherheitsrisiken oder erheblichen Störungen beenden.

8. Dekoration, Fremdleistungen und DJs

8.1 Tischwäsche, Blumen, Dekoration, Menükarten und sonstige Sonderausstattung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden, und werden stets zusätzlich berechnet. Neben den tatsächlichen Fremd- und Beschaffungskosten berechnet das Restaurant für die Organisation von Tischwäsche eine Aufwandspauschale von 20,00 €, für die Organisation von Blumen eine Aufwandspauschale von 20,00 € und bei gemeinsamer Organisation von Tischwäsche und Blumen eine kombinierte Aufwandspauschale von insgesamt 30,00 €. Für individuell erstellte oder gedruckte Menükarten werden 2,90 € je bereitgestelltem Exemplar berechnet. Die Pauschalen und Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Sonstige Beschaffungs- oder Koordinationsleistungen durch das Restaurant werden mit den tatsächlichen Fremdkosten sowie einer vorab mitgeteilten und vereinbarten Aufwandspauschale berechnet.

8.3 Eigene Dekorationen dürfen nur nach Abstimmung angebracht werden. Sie müssen den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen, insbesondere dem Brand- und Unfallschutz, entsprechen. Befestigungen, die Räume oder Inventar beschädigen können, sind unzulässig. Der Auftraggeber entfernt eingebrachte Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt.

8.4 Die Verwendung von Konfetti, Glitzer, Glitter, Streudekoration, künstlichem Schnee, metallisierten Folienpartikeln und vergleichbaren kleinteiligen oder schwer entfernbaren Materialien ist in sämtlichen Innen- und Außenbereichen des Restaurants untersagt.

8.5 Verstößt der Auftraggeber oder einer seiner Gäste gegen Ziffer 8.4 und wird dadurch eine Sonderreinigung erforderlich, werden hierfür pauschal 250,00 € einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist. Dem Restaurant bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Reinigungsaufwands oder weitergehender Schäden vorbehalten; eine Doppelberechnung ist ausgeschlossen.

8.6 Die Beauftragung eines DJs, Musikers oder sonstigen Unterhaltungsdienstleisters durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Restaurants. Name und Kontaktdaten des Dienstleisters sowie der geplante Auf- und Abbau, Platzbedarf, Strombedarf und die eingesetzte Technik sind spätestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung mitzuteilen.

8.7 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der von ihm beauftragte Dienstleister die Hausordnung, Weisungen des Restaurants sowie sämtliche Sicherheits-, Brand-, Lärm- und Jugendschutzvorgaben einhält. Flucht- und Rettungswege sowie Zugänge zu technischen Einrichtungen sind jederzeit freizuhalten. Nebelmaschinen, Pyrotechnik, offenes Feuer, Laser und vergleichbare Effekte dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung und bei Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen eingesetzt werden.

8.8 Lautstärke und Spielzeiten sind mit dem Restaurant abzustimmen. Das Restaurant darf aus betrieblichen, behördlichen oder nachbarschützenden Gründen jederzeit eine Reduzierung der Lautstärke, eine Änderung der Aufstellung oder die Beendigung der Musik verlangen. Die vereinbarte Veranstaltungsendzeit und Ziffer 7 bleiben unberührt.

8.9 Soweit für die Veranstaltung Musiknutzungsrechte, insbesondere eine Anmeldung oder Vergütung gegenüber der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft, erforderlich sind, obliegen Anmeldung und Kosten dem Auftraggeber, sofern er nach den tatsächlichen Umständen Veranstalter der Musiknutzung ist. Ein geeigneter Nachweis ist dem Restaurant auf Verlangen rechtzeitig vorzulegen. Zwingende eigene gesetzliche Pflichten des Restaurants bleiben unberührt.

8.10 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden und zusätzliche Kosten, die durch den von ihm beauftragten Dienstleister schuldhaft verursacht werden. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass der Dienstleister über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.

9. Preise, Anzahlung und Zahlung

9.1 Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich Nettopreise gegenüber einem Unternehmer vereinbart wurden.

9.2 Das Restaurant darf bei Veranstaltungen eine angemessene Anzahlung verlangen, wenn Höhe und Fälligkeit in der Bestätigung ausgewiesen sind. Die Anzahlung wird auf die Schlussrechnung angerechnet.

9.3 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang ohne Abzug fällig. Im Restaurantbetrieb ist die Zahlung spätestens nach Leistungserbringung fällig. Gesetzliche Verzugsregeln bleiben unberührt.

9.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind uneingeschränkt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.

10. Speisen, Allergene und besondere Anforderungen

10.1 Angaben zu Allergenen und Zusatzstoffen werden nach den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt. Gäste müssen Unverträglichkeiten, Allergien oder medizinisch begründete Anforderungen rechtzeitig und eindeutig mitteilen.

10.2 Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann bei schweren Allergien eine unbeabsichtigte Kreuzkontamination in einer Restaurantküche nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden. Das Restaurant informiert auf Nachfrage über die betrieblichen Möglichkeiten; zwingende gesetzliche Rechte und die Haftung nach Ziffer 12 bleiben unberührt.

10.3 Saisonale oder kurzfristig nicht verfügbare Bestandteile dürfen durch qualitativ und preislich gleichwertige Bestandteile ersetzt werden, sofern Charakter und Zumutbarkeit der vereinbarten Leistung gewahrt bleiben. Wesentliche Änderungen werden abgestimmt.

11. Verhalten, Hausrecht und eingebrachte Gegenstände

11.1 Gäste haben Anweisungen zu Sicherheit, Hausordnung, Jugendschutz und Nichtraucherschutz zu beachten. Bei erheblichen oder wiederholten Störungen, Gefährdungen, Belästigungen oder rechtswidrigem Verhalten darf das Restaurant nach Abmahnung – bei Gefahr im Verzug sofort – vom Hausrecht Gebrauch machen.

11.2 Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Gäste, Mitarbeitenden oder von ihm beauftragte Dritte schuldhaft verursachen.

11.3 Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Technik, Dekoration oder Wertsachen besteht eine Verwahrungspflicht des Restaurants nur bei ausdrücklicher Übernahme.

12. Haftung

12.1 Das Restaurant haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Restaurants, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

12.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus übernommenen Garantien bleiben unberührt.

13. Gutscheine

13.1 Wertgutscheine können für Leistungen des Restaurants eingesetzt werden, soweit auf dem Gutschein nichts Abweichendes wirksam vereinbart ist. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen; gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei nicht erbrachter Leistung, bleiben unberührt.

13.2 Entgeltlich erworbene Wertgutscheine unterliegen der gesetzlichen regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Lauf der Frist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften und beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den maßgeblichen Umständen hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit haben müsste.

13.3 Aktions-, Rabatt- oder unentgeltlich ausgegebene Gutscheine können abweichenden, klar ausgewiesenen Bedingungen unterliegen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

13.4 Online-Gutscheine werden über das Gutscheinsystem BON BON angeboten. Soweit der Kaufvertrag nach den Angaben im Bestellprozess mit der PayNowEatLater GmbH (BON BON) zustande kommt, gelten für Vertragsschluss, Bezahlung, Bereitstellung oder Versand, Widerruf und Rückabwicklung die im Bestellprozess einbezogenen Bedingungen und Verbraucherinformationen von BON BON. Vertragspartner für diese Vorgänge ist in diesem Fall BON BON; gesetzliche Ansprüche gegen das Restaurant als Einlösestelle bleiben unberührt.

13.5 Restaurant-Gutscheine, die ein Recht auf Leistungen bei DOCK & DINE verkörpern, können während ihrer Gültigkeit nach Maßgabe des ausgewiesenen Guthabens eingelöst werden. Teileinlösungen und Restguthaben werden nach den technischen Möglichkeiten des BON-BON-Systems erfasst. Ein Anspruch auf Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

13.6 Elektronische oder körperliche Gutscheine sind wie Zahlungsmittel vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verlust, Weitergabe oder missbräuchlicher Nutzung ist eine Sperrung oder Ersatzleistung nur möglich, wenn der Gutschein eindeutig identifiziert, noch nicht eingelöst und im verwendeten System technisch sperrbar ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

13.7 Für einen unmittelbar durch DOCK & DINE abgeschlossenen Online-Gutscheinkauf gelten die im Bestellprozess bereitgestellten Verbraucherinformationen und die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Bei Käufen über BON BON ist die dortige Widerrufsbelehrung maßgeblich.

14. Ausfall, höhere Gewalt und Leistungsstörungen

14.1 Kann eine Leistung wegen eines vom Restaurant nicht zu vertretenden Umstands, insbesondere behördlicher Untersagung, erheblicher Betriebsstörung oder höherer Gewalt, nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits gezahlte Beträge werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet, soweit kein Ersatztermin oder keine andere Lösung vereinbart wird.

14.2 Das Restaurant informiert den Vertragspartner unverzüglich über absehbare wesentliche Störungen. Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.

15. Widerrufsrecht bei termingebundenen Leistungen

Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Speisen und Getränken oder weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

16.2 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Restaurants ausschließlicher Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

17. Datenschutz

17.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Reservierungen, Gruppen, Banketten und Veranstaltungen enthält die Datenschutzinformation von DOCK & DINE. Sie wird vor oder bei Erhebung der Daten bereitgestellt beziehungsweise unter https://dockanddine.de/datenschutz zugänglich gemacht.

17.2 Soweit für die Durchführung der Veranstaltung freiwillig Angaben zu Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Kostformen mitgeteilt werden, gelten hierfür die besonderen Hinweise und gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen in der Datenschutzinformation und der Veranstaltungsvereinbarung.


 

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